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Seit Jahren ist die Energiewende in vollem Gange. Dabei hat sie nicht nur Einfluss auf große Stromkonzerne, sondern vor allem auch auf die Stromrechnung des Endverbrauchers. Die EEG-Umlage stellt hierbei einen wichtigen Faktor des Strompreises dar, da rund die Hälfte der Stromkosten auf Steuern und Abgaben zurück zuführen ist. Einen Großteil dieser Steuern macht die EEG-Umlage aus. In den letzten Jahren fand ein fast kontinuierlicher Anstieg statt, der wiederum den Strompreis steigen ließ. Im Jahr 2011 betrug die Höhe der EEG-Umlage 3,5 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2018 beläuft sie sich bereits auf 6,7 Cent/kWh. Doch warum wird der Strompreis so stark beeinflusst?
Durch die EEG-Umlage wird der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland finanziert. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, wurde von der Regierung die EEG-Umlage für eingespeisten Strom eingeführt. Diese soll den Anlagenbetreibern die garantierte Umlage sichern. Da Betreiber von Solaranlagen oder Windkrafträdern ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, werden sie durch eine festgelegte Vergütung nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) prämiert. Der eingespeiste Ökostrom wird von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) auf der Strombörse gehandelt und verkauft. Allerdings liegt der dort gehandelte Preis weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungssätzen nach EEG. Die EEG-Umlage, auch Ökostromumlage genannt, sichert die Höhe der staatlich festgelegten Vergütung und erstattet somit den Differenzbetrag zwischen garantierter Vergütung und tatsächlich erzieltem Preis an der Strombörse. Um diese Differenz finanzieren zu können, wird die EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher ausgelagert und mit der Stromrechnung beglichen. Die Höhe der Umlage wird jedes Jahr durch die ÜBN festgelegt und am 15. Oktober eines jeden Kalenderjahres veröffentlicht. Die Umlage für das kommende Jahr 2018 beträgt 6,79ct/kWh und verringert sich somit zum Vorjahr 2017 um 1,3%. Die letzte Senkung der Umlage fand im Jahr 2015 statt.
- Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Einspeisung von Ökostrom und die garantierte Vergütung an die Ökostrombetreiber geregelt.
- Da die garantierte Einspeisevergütung im EEG über dem durchschnittlich an der Strombörse erzielten Preis liegt, wird eine EEG-Umlage als Ausgleich benötigt. Diese finanziert den Differenzbetrag aus Festvergütung und Marktpreis an der Strombörse.
- Die EEG-Umlage wird vom Strom-Endkunden gezahlt und ist anteilig an der Stromrechnung beteiligt. Allerdings ist die Höhe der Umlage nicht für alle Stromverbraucher gleich. Im EEG findet sich dazu eine Reihe von Ausnahmen.

Die Höhe der EEG-Umlage wird jedes Jahr an demselben Termin, dem 15. Oktober, bekannt gegeben. Dabei ermitteln die Übertragungsnetzbetreiber anhand diverser Faktoren die Höhe der Umlage für das kommende Jahr und veröffentlichen diese auf der Internetseite www.netztransparenz.de. Folgende Faktoren haben Einfluss auf die EEG-Umlage, die wiederum den Strompreis für den Endkunden regelt:
- Wie hoch ist der erwartete Börsen-Strompreis?
- Wie hoch war der letzte Verbrauch?
- Wie viele Anlagen sind bereits EEG-gefördert?
- Wie stark ist der Zubau geförderter Anlagen gestiegen/gesunken?
- Wie sieht der aktuelle EEG-Kontostand aus?
- Wie hoch ist die Liquiditätsreserve, die unvorhersehbare Einflüsse abdeckt?
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Die Höhe der EEG-Umlage wird jedes Jahr an demselben Termin, dem 15. Oktober, bekannt gegeben. Dabei ermitteln die Übertragungsnetzbetreiber anhand diverser Faktoren die Höhe der Umlage für das kommende Jahr und veröffentlichen diese auf der Internetseite www.netztransparenz.de. Folgende Faktoren haben Einfluss auf die EEG-Umlage, die wiederum den Strompreis für den Endkunden regelt.
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