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Die staatliche Einspeisevergütung ist ein Instrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG. Es vergütet den aus Photovoltaikanlagen produzierten Strom, der über den Eigenverbrauch hinausgeht, und fördert somit die Weiterentwicklung der Energiewende in Deutschland. Die Höhe der Einspeisevergütung aus Photovoltaikanlagen setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen und ist Anlagenbetreibern für einen festgelegten Vergütungszeitraum von 20 Jahren garantiert. Aufgrund der seit einigen Jahren staatlich festgelegten Degression, also Kürzung der Einspeisevergütung, werden sowohl der Zubau neuer Anlagen im Solar- und Photovoltaiksegment als auch der eingespeiste Strom geregelt. Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist momentan immer noch am gewinnbringendsten.
Grundsätzlich wird dem Betreiber einer Photovoltaikanlage eine garantierte Vergütung über 20 Jahre zugesagt. Diese ist weder von schwankenden Strompreisen noch von der aktuellen Höhe der Einspeisevergütung abhängig. Demnach erhalten Photovoltaikanlagenbesitzer die garantierte Vergütung, die in dem Monat festgesetzt wurde, als die Anlage in Betrieb ging. So bleiben Sie von einer weiter sinkenden Einspeisevergütung unberührt. Die anschließend abfallende Vergütung für eingespeisten Strom hat nur noch Auswirkungen auf Neuanlagen. Lokale Stromnetzbetreiber sind aber weiterhin verpflichtet, Ihnen die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zugesagte Vergütungshöhe zu entrichten und den gänzlich produzierten Strom abzunehmen. Um niedrige Einspeisevergütungen zu vermeiden, sollten Interessenten sich baldmöglichst für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage entscheiden, denn die Tendenz zeigt ein Absinken der zu entrichtenden Vergütung

Faktoren, die Auswirkungen auf die Höhe der Einspeisevergütung haben, sind die Größe der Photovoltaikanlage, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagentyp (Dach- oder Freiflächenanlagen). So kann pauschal festgehalten werden, je größer die Anlage desto geringer die Einspeisevergütung. Da Privatpersonen in der Regel eher kleinere Anlagen mit geringerer Leistung haben, erhalten Anlagenbetreiber vergleichsweise hohe Vergütungen für ihren produzierten Strom. Da heutzutage viele industriell betriebene Photovoltaikanlagen Strom einspeisen, sinken nicht nur die Einspeisevergütung, sondern vor allem die Anschaffungskosten für eine Anlage, was den Erwerb einer Photovoltaikanlage für den Eigengebrauch sehr lukrativ macht.
Die neueste Novellierung der EEG-Umlage 2017 hat weitere markante Einschnitte bei der Einspeisevergütung nach sich gezogen. Allerdings sind von dieser Änderung Solarstromanlagen bis 750KWH Leistung und Photovoltaikanlagen bis 10KWH nicht betroffen. Für Hausdachanlagen gelten weiterhin die bisher bestehenden Regelungen. Daher ist im Moment der optimalste Zeitpunkt für den Erwerb einer Solar- oder Photovoltaikanlage. Sprechen Sie uns an und wir berechnen nicht nur Ihren Eigenverbrauch, sondern stellen auch die für Sie gewinnbringendste Photovoltaikanlage zusammen!
Um die sinkenden Einspeisevergütungen zu umgehen hat der Photovoltaikanlagenbetreiber die Möglichkeit, seinen zu viel erzeugten Strom an der Strombörse zu vermarkten. Dieser Marktplatz funktioniert ähnlich wie die Wertpapierbörse, allerdings wird hierbei mit Strom gehandelt. Da Angebot und Nachfrage gebündelt werden, kann eine hohe Liquidität entstehen. Der eigene Erlös kann durch Erzielung überdurchschnittlicher Preise gesteigert werden und so den herkömmlichen Marktpreis übertreffen. Dadurch profitieren Sie doppelt von Ihrer Photovoltaikanlage: Sie haben kostenlosen Strom und sind unabhängig von Strompreissteigerungen. Zudem können Sie gute Erlöse für Ihren eingespeisten oder vermarkteten Strom erzielen, da die niedrige Einspeisevergütung nur für Neuanlagen gilt. Es ist festzuhalten, dass bei der momentanen Marktlage der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms so lukrativ ist wie noch nie!
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